Ablauf & Kosten
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf einer Therapie und zur Kostenübernahme. Transparenz ist mir wichtig – wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.
Der Weg in die Therapie
Kontaktaufnahme
Am besten erreichen Sie mich über das Kontaktformular oder per E-Mail. Je nach Kapazität melde ich mich zeitnah zurück, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Erstgespräch
Im ersten Gespräch klären wir, was Sie aktuell beschäftigt und welche Ziele Sie mit der Therapie verbinden. Gleichzeitig haben wir Gelegenheit, uns kennenzulernen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Probatorische Sitzungen
Bis zu vier weitere Sitzungen dienen der vertieften diagnostischen Einschätzung und dem gemeinsamen Aufbau eines tragfähigen therapeutischen Arbeitsbündnisses.
Antragstellung (nur bei gesetzlicher Krankenversicherung)
Bei gesetzlich Versicherten ist eine Antragstellung erforderlich. Ich unterstütze Sie bei diesem Prozess. Privat Versicherte klären die Kostenübernahme in der Regel vor Beginn der Therapie mit ihrer Versicherung.
Beginn der Therapie
Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Bei bestimmten Anliegen (z. B. Expositionen) kann eine längere Sitzungsdauer sinnvoll sein.
Kosten und Abrechnung
Selbstzahler
Sie können die Therapie jederzeit beginnen – ohne Antrag, Wartezeit oder Mitteilung an Ihre Krankenkasse. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Vorteile der Selbstzahlung:
- •Volle Vertraulichkeit: Es erfolgt keine Meldung an Versicherungen oder andere Stellen.
- •Diskretion bei sensiblen Berufsgruppen: z. B. für Beamt*innen, Ärzt*innen, Jurist*innen oder Führungskräfte, bei denen eine diagnostizierte psychische Erkrankung nachteilig sein könnte.
- •Maximale Flexibilität: Beginn, Frequenz und Dauer der Therapie können individuell abgestimmt werden.
- •Steuerliche Absetzbarkeit: Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Private Krankenversicherung/Beihilfe
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den jeweiligen Regelungen Ihres privaten Krankenversicherungsvertrags sowie den Beihilfevorschriften ab. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Beginn der Behandlung sowohl bei Ihrer privaten Krankenversicherung als auch bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Zur Unterstützung können Sie die Checkliste für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte nutzen.
Heilfürsorge
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Heilfürsorge)
Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Heilfürsorge können ambulante Psychotherapie in meiner Privatpraxis in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie Ihren zuständigen Kostenträger vor Beginn der Therapie und lassen Sie sich die erforderlichen Antragsunterlagen zusenden. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Heilfürsorge nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Weitere Informationen zur Behandlung von Soldaten in Privatpraxen: https://www.bptk.de/neuigkeiten/behandlung-von-soldaten-in-privatpraxen/
Polizeibeamtinnen/-beamte der Bundespolizei (Heilfürsorge)
Polizeibeamtinnen und -beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge können ambulante Psychotherapie in meiner Privatpraxis in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie Ihren zuständigen Kostenträger vor Beginn der Therapie und lassen Sie sich die erforderlichen Antragsunterlagen zusenden. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Heilfürsorge nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Weitere Informationen zur Vereinbarung zur Behandlung von Bundespolizisten: https://www.bptk.de/neuigkeiten/vereinbarung-zur-behandlung-von-bundespolizisten/
Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattung)
Für gesetzlich Versicherte ist eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren möglich, wenn kein Therapieplatz im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung steht.
Mehr Informationen unter www.therapie.de
Um eine schnelle und reibungslose Bewilligung zu gewährleisten, arbeite ich bei Interesse u.a. auch mit "Tepavi" zusammen. Tepavi übernimmt alle übertragbaren Tätigkeiten und erzielt eine schnellere Bewilligung sowie höhere Bewilligungsquoten bei minimalem Aufwand. Weitere Informationen erhalten Sie im Gespräch mit mir sowie direkt bei Tepavi.de.
Häufige Fragen zur Psychotherapie
Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Wenn psychische oder emotionale Belastungen den Alltag, das Berufsleben oder Beziehungen über längere Zeit beeinträchtigen, kann eine Psychotherapie hilfreich sein. Dazu gehören unter anderem Ängste, depressive Symptome, Erschöpfung, Stress, Selbstzweifel oder wiederkehrende Konflikte. Auch bei schwierigen Lebensphasen ohne klare Diagnose kann eine therapeutische Begleitung entlastend wirken.
Wie finde ich den richtigen Psychotherapeuten?
Wichtig ist neben der fachlichen Qualifikation auch ein gutes persönliches Gefühl im Kontakt. Im Erstgespräch können Sie prüfen, ob Sie sich verstanden fühlen und Vertrauen aufbauen können. Auch Transparenz im Vorgehen, Spezialisierungen und zeitliche Verfügbarkeit spielen eine Rolle.
Was passiert in einer Verhaltenstherapie?
In der Verhaltenstherapie geht es darum, aktuelle Probleme im Zusammenhang mit Gedanken, Gefühlen und Verhaltensmustern zu verstehen – und gezielt zu verändern. Dazu gehören auch praktische Übungen im Alltag. Die Therapie ist strukturiert, zielorientiert und wird individuell auf Ihr Anliegen abgestimmt.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Das ist individuell verschieden. Manche Anliegen lassen sich in wenigen Monaten bearbeiten, andere brauchen mehr Zeit. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet wöchentlich statt. Je nach Bedarf sind Kurzzeit-, Langzeit- oder auch offen gestaltete Therapieverläufe möglich.
Ist eine Videosprechstunde bei Psychotherapie möglich?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne Sitzungen auch online stattfinden – zum Beispiel bei Krankheit, Umzug oder in Ausnahmesituationen. Die Gespräche erfolgen über zertifizierte, datenschutzkonforme Video-Plattformen.
Wie sicher ist eine psychotherapeutische Videositzung?
Videositzungen finden über zertifizierte Anbieter statt, die alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen. Inhaltlich und rechtlich gelten dieselben Standards wie bei Sitzungen vor Ort – inklusive Schweigepflicht und Vertraulichkeit. Ich arbeite außerdem überwiegend papierlos mit DSGVO-konformer Praxissoftware. Ihre Akte wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mindestens zehn Jahre aufbewahrt.
Wie ist der Datenschutz in der Psychotherapie geregelt?
Alle Inhalte der Therapie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und werden vertraulich behandelt. Ich arbeite größtenteils papierlos mit datenschutzkonformer Praxissoftware. Ihre Unterlagen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mindestens zehn Jahre aufbewahrt.
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Die Kosten können – je nach Versicherungsart – von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden. In bestimmten Fällen ist auch eine Erstattung im Kostenerstattungsverfahren möglich. Eine selbstfinanzierte Therapie ist ebenfalls jederzeit möglich.
Psychotherapie selbst bezahlen – was muss ich beachten?
Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen, entfällt das Antragsverfahren und es erfolgt keine Meldung an Ihre Krankenkasse. Das bietet maximale Vertraulichkeit und Flexibilität – insbesondere, wenn Sie keine Diagnose dokumentieren lassen möchten.
Brauche ich eine Überweisung für die Psychotherapie?
Nein, Sie können sich direkt an mich wenden. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.
Noch Fragen?
Ich beantworte Ihre Fragen gerne persönlich. Melden Sie sich unverbindlich für ein Erstgespräch.
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